Kein Angelverbot in Sachsen

Stellungnahme aus dem Ministerium (SMEKUL)

03.04.2020

Derzeit sehen wir uns aufgrund der Corona-Pandemie mit sehr vielen Einschränkungen in nahezu allen Lebensbereichen konfrontiert. Auch das Angeln ist davon nicht ausgenommen. Die sächsischen Anglerverbände werden derzeit oft von Anglern mit der Frage konfrontiert: Dürfen wir angeln gehen?

Wir haben uns bei den Antworten bisher an dem Inhalt der derzeit geltenden Allgemeinverfügung orientiert, in der das Angeln jedoch nicht explizit erwähnt wird. Nun hat sich das Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaf (SMEKUL) in Absprache mit dem Sozialministerium (SMS) offiziell zum Thema Angeln geäußert. Auf der Internetseite des SMEKUL heißt es demnach:

Aufgrund der Beschränkungen durch die Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 anlässlich der Corona-Pandemie gilt für das Angeln in Sachsen:

Angeln in Sachsen (»Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches«) darf ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eignen Hausstandes und nur an Angelgewässern im Umfeld des Wohnbereiches stattfinden. Nur im begründeten Ausnahmefall ist das Angeln mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person möglich. Dabei müssen von Anfang bis Ende auch die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes beachtet werden. Das gilt ebenfalls für das Angeln vom Boot aus.

Die zum Angeln notwendigen Berechtigungen (Fischereischein und Erlaubnisschein) müssen mitgeführt werden.

Quelle: https://www.landesanglerverband-sachsen.de/index.php?modul=news&vid=268